Einkommensteuer aus Leistungen schweizerischer Pensionskassen
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 44/2015 vom 17.06.2015 auf seine Urteil vom 26.11.2014 (Akteneichen VIII R 31/10, VIII R 38/10, VIII R 39/10) und sein Urteil vom 02.12.2014 (Aktenzeichen VIII R 40/11) zur Frage der Einkommensteuerpflicht sogenannter Grenzgänger für Bezüge im Rahmen der schweizerischen betrieblichen Altersvorsorge hin.
Der BFH hatte vier unterschiedliche Fälle zu beurteilen, bei denen es um grundlegende Unterscheidungen zwischen Kapitalleistungen aus dem sogenannten Obligatorium und dem sogenannten Überobligatorium ging.
Der BFH hat die Pressemitteilung Nr. 44/2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke.
COLLEGA-Wochen-Ticker 26/2015
22.06.2015
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