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Minderheitsbeteiligung kein notwendiges Betriebsvermögen

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 43/2015 vom 17.06.2015 auf sein Urteil vom 16.04.2015 (Aktenzeichen IV R 1/12) hin, nach dem eine Minderheitsbeteiligung von weniger als 10% an der Komplementär-GmbH nicht zum notwendigen Betriebsvermögen des Kommanditisten gehört.

Der BFH hat die Pressemitteilung Nr. 43/2025 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke.

COLLEGA-Wochen-Ticker 26/2015
22.06.2015

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