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 der guten Ideen

Umsatzanteile als Basis für Erfolgsbeteiligung der Mitarbeiter

Das neue Update von COLLEGA-KanzleiPlus sieht mehrere Möglichkeiten der Berechnung von Erfolgsbeteiligungen der Mitarbeiter von Steuerberater,- Wirtschaftsprüfer- und Rechtsanwaltskanzleien vor.

Basis 1: Honoraraufteilung bei Wertgebühren oder Zeitgebühren nach Kosten des Mitarbeiters
Die Anteile der Mitarbeiter am Umsatz einer jeden Rechnung werden aus dem Verhältnis der Kosten ermittelt, die die Mitarbeiter zur Erbringung des Auftrags verbraucht haben. Der bei jedem Mitarbeiter hinterlegte Leistungskostensatz (L-Std.-Satz) wird durch das Programm mit in der Zeiterfassung eigegebenen Zeiten multipliziert (L-Std.-Wert). Aus der Summe der L-Std.-Werte eines jeden an dem Auftrag beteiligten Mitarbeiters wird das Verhältnis zur Gesamtsumme der L-Std.-Werte des Auftrags ermittelt. Jeder Mitarbeiter bekommt einen diesem Verhältnis entsprechenden Anteil am Gesamtumsatz der Rechnung gutgeschrieben.

Basis 2: Honoraraufteilung bei Wertgebühren oder Zeitgebühren nach Vorkalkulationswerten
Neben den L.-Std.-Sätzen werden für jeden Mitarbeiter die kalkulatorischen Honorarstundensätze (H.-Std.-Satz) verwaltet, also die Honorarerwartung der Kanzlei für jede produktive Stunde der einzelnen Mitarbeiter. Nach Wertgebühren berechnete Gebühren können auch nach diesem Verhältnis auf die Mitarbeiter verteilt werden. Die vorstehenden Erläuterungen gelten sinngemäß. 

Basis 3: Honoraraufteilung von Pauschalhonoraren
Eine Aufteilung von Pauschalhonoraren ist ohne Mehraufwand nach den beiden geschilderten Methoden jederzeit möglich.

Basis 4: Pauschale Zuschläge nach § 16 Steuerberatervergütungsverordnung oder Rechtsanwaltsvergütungsgesetz VV 7002 oder kanzleiindividueller Kostensatz für Bürokosten 
Es kann eingestellt werden  ob, die Honoraranteile der Mitarbeiter einschließlich oder ausschließlich Kostenpauschale ermittelt werden.

Basis 5: Beteiligung am Erfolg der Kanzlei
Beo jeder Rechnung wird der Deckungsbeitrag ermittelt. Außerdem wird der Betrag ermittelt, um den die Rechnungssumme über der Vorauskalkulation der Kanzlei liegt. Diese beiden Kennziffern können als zusätzliche Parameter zu einer Umsatzbeteiligung verwendet werden. Mit diesen Kennzahlen kann aber auch eine nur auf Deckungsbeiträgen oder dem außerplanmäßigen Ertrag basierende Erfolgsbeteiligung eingerichtet werden.  

Sehr einfache Handhabung
Es wird einmal in den Kanzleistammdaten festgelegt, nach welcher Methode die Erfolgsbeteiligung der Mitarbeiter zu ermitteln sind und fertig. Das Programm errechnet die Werte selbständig nach den hinterlegten Stammdaten sowie aus Zahlen der Leistungserfassung (Zeiterfassung) und der Honorarrechnungen.  

Eine Demoversion des Programms können Sie jederzeit herunterladen und testen. Link zum Download

Gerne stellen wir Interessenten das Programm auch in einer Online Demonstration vor. 

COLLEGA-Wochen-Ticker 26/2015
22.06.2015

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