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 der guten Ideen

Widerrufsbelehrungen von Banken teilweise rechtsfehlerhaft

Das Presseportal weist auf verschiedene Veröffentlichungen zu rechtsfehlerhaften Widerrufsbelehrungen von Banken hin.

Die Folge kann sein, dass Widerrufsbelehrungen unwirksam sind und der Bankkunde auch nach Ablauf der Widerrufsfrist widersprechen kann. Es lohnt sich also, auch bei vermeintlich abgelaufenen Widerrufsfristen die jeweilige Situation zu überprüfen.

Das Presseportal findet man im Internet über den Link Presseportal

Hinweis von Herrn Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Badura. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 26/2015
22.06.2015

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