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 der guten Ideen

1%-Regelung erneut beim Bundesfinanzhof

Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist seit 18.03.2016 unter dem Aktenzeichen X R 28/15 ein Verfahren anhängig, in dem es um die verfassungskonforme Auslegung der sogenannten 1%-Regelung geht.

Wenn ein Steuerpflichtiger einen Gebrauchtwagen oder einen mit deutlichem Abschlag erworbenen Neuwagen nutzt, ergeben sich deutlich geringere Absetzungen für Abnutzung als bei einem Erwerb des Fahrzeugs zum ungekürzten Listenpreis. Die 1%-Regelung stellt aber auf den Listenpreis ab. Hiergegen richtet sich der neue Rechtsstreit. Die Vorinstanz, das Finanzgericht München, hat dem Steuerpflichtigen nicht Recht gegeben.

Es bleibt abzuwarten, wie der BFH entscheidet.

Der BFH veröffentlicht auf seiner Homepage Hinweise zu den anhängigen Verfahren. Link Homepage BFH

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

Hinweis:
Der BFH hat gegen vorgebrachte verfassungsrechtlichen Bedenken entschieden.
Hiergegen liegt eine Verfassungsbeschwerde vor - vergleiche COLLEGA-Wochen-Ticker 03/2019 
  

COLLEGA-Wochen-Ticker 26/2016
27.06.2016

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