Arbeitgeber muss Kosten für Hygienekleidung tragen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) weist in seiner Pressemitteilung 31/2016 vom 14.06.2016 auf sein Urteil vom 14.06.2016 (Aktenzeichen 9 AZR 181/15) hin. Danach muss ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Kosten für Reinigung der Arbeitskleidung zurückerstatten, die er während eines Zeitraums von mehr als drei Jahren vom Nettolohn abgezogen hatte.
Zitat aus der Pressemitteilung 21/2016 vom 14.06.2016 des BAG:
"Der Kläger ist im Schlachthof der Beklagten im Bereich der Schlachtung beschäftigt. Die Beklagte stellt dem Kläger für seine Tätigkeit weiße Hygienekleidung zur Verfügung. Für die Reinigung dieser Kleidung zieht sie ihm monatlich 10,23 Euro vom Nettolohn ab."
Der Arbeitnehmer verlangte erfolgreich die Rückzahlung für die Monate Januar 2011 bis Februar 2014.
Das BAG hat die Pressemitteilung 31/2016 vom 14.06.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesarbeitsgericht
COLLEGA-Wochen-Ticker 26/2016
27.06.2016