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Rechnungskopie im Vorsteuervergütungsverfahren ausreichend

Das Finanzgericht (FG) Köln weist in seiner Pressemitteilung vom 16.02.2016 auf sein Urteil vom 20.01.2016 (Aktenzeichen 2 K 2807/12) hin. Danach genügt es, wenn ein ausländischer Unternehmer bei einem Antrag auf Vergütung der Vorsteuer im elektronischen Verfahren "nur" eine Rechnungskopie übermittelt.

Die Finanzverwaltung wollte die Vergütung der Vorsteuer ablehnen, weil der Unternehmer seinem Vergütungsantrag Kopien der eingescannten Rechnungen beigefügt hatte.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es ist Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig.

Das FG Köln hat die Pressemitteielung vom 16.02.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage FG-Köln

COLLEGA-Wochen-Ticker 26/2016
27.06.2016

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