Versicherungsleistung mindert haushaltsnahe Dienstleistungskosten
Das Finanzgericht (FG) Münster weist in seiner Pressemitteilung 07/2016 vom 01.06.2016 auf sein Urteil vom 06.04.2016 (Aktenzeichen 13 K 136/15 E) hin. Danach mindern Versicherungsleistungen die Bemessungsgrundlage für die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen.
Nach Meinung des Gerichts setzt die Gewährung der Steuerermäßigung eine wirtschaftliche Belastung des Steuerpflichtigen voraus. Daran fehle es, da die Versicherung den Schaden ersetzt habe.
Das FG Münster hat die Pressemitteilung vom 15.06.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage FG-Münster
COLLEGA-Wochen-Ticker 26/2016
27.06.2016