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EuGH kippt deutsche Maut

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) weist in seiner Pressemitteilung 75/2019 auf sein Urteil vom 18.06.2019 in der Rechtssache C-591/17 hin. Danach verstößt die Infrastrukturabgabe in Verbindung mit der Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer, die den Haltern von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen zugutekommt, gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs.

Zitat aus der Pressemitteilung 75/2019 vom 18.07.2019 des EuGH:
"In seinem heutigen Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass die Infrastrukturabgabe in Verbindung mit der Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer, die den Haltern von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen zugutekommt, eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit darstellt und gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs verstößt.
Hinsichtlich des Verbots der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit stellt der Gerichtshof fest, dass die Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer zugunsten der Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen bewirkt, dass die von diesen entrichtete Infrastrukturabgabe vollständig kompensiert wird, so dass die wirtschaftliche Last dieser Abgabe tatsächlich allein auf den Haltern und Fahrern von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen liegt."

Der EuGH  hat die Pressemitteilung 75/2019 vom 18.06.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Gerichtshof der Europäischen Union

COLLEGA-Wochen-Ticker 26/2019
24.06.2019

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