EuGH kippt deutsche Maut
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) weist in seiner Pressemitteilung 75/2019 auf sein Urteil vom 18.06.2019 in der Rechtssache C-591/17 hin. Danach verstößt die Infrastrukturabgabe in Verbindung mit der Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer, die den Haltern von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen zugutekommt, gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs.