COLLEGA-Kanzlei - Programmupdate zum 01.07.2020
Es sind zwei Programm-Änderungen erforderlich:
- Änderung der Umsatzsteuersätze
- Änderung der Steuerberater - Vergütungsverordnung
1. Änderung der Umsatzsteuersätze:
Das "Zweite-Corona-Steuerhilfegesetz" mit der Änderung der Umsatzsteuersätze soll am 29.06.2020 verabschiedet werden. Erst dann wird die Höhe der neuen Steuersätze bekannt sein. Die Umstellung im Programm COLLEGA-Kanzlei ist sehr einfach und kann durch jeden Anwender in wenigen Minuten durchgeführt werden. Entsprechende Anleitung bekommen Sie in Kürze. Einzelheiten zu dem "Zeiten Corona-Steuerhilfegesetz siehe diesen COLLEGA-Wochen-Ticker 26/2020
2. Änderung der Steuerberater-Vergütungsverordnung
Der Bundesrat hat der Änderung am 05.06.2020 zugestimmt. Link zur Homepage des Bundesrats
Die Änderung tritt am Ersten des Monats in Kraft, nach dem die Veränderung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, das kann der 01.07.2020 oder 01.08.2020 sein.
Wir werden Sie rechtzeitig informieren und das Update zur Verfügung stellen.
Bitte, beachten Sie zur Anwendung der Neuregelung § 47 StBVV.
COLLEGA-Wochen-Ticker 26/2020
22.06.2020
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