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 der guten Ideen

Münchner Steuerfachtagung DIGITAL

Die Münchner Steuerfachtagung hat uns diese Informationen mit der Bitte um Veröffentlichung übermittelt. Dieser Bitte kommen wir sehr gerne nach:

Die Münchner Steuerfachtagung im März 2020 musste wegen der COVID-19-Pandemie als Präsenzveranstaltung abgesagt werden. Deswegen freuen wir uns nun umso mehr, Ihnen die Münchner Steuerfachtagung 2020 – DIGITAL präsentieren zu dürfen. 

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Keine Senkung der Umsatzsteuersätze im B2B Bereich im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz

Der Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V. (LSWB) weist in seinem Praxisticker Nr. 680 darauf hin, dass am 22.06.2020 die "Öffentliche Anhörung zum "Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz" (BT-Drucksachen 19/20058 und 19/20050) am Montag, dem 22. Juni 2020, 15.00 bis 17.15 Uhr stattfindet (Link zur Einladung).

Neben vielen anderen Änderungen hat besonders die auf 6 Monate befristete Senkung der Umsatzsteuersätze zu zahlreichen kritischen Stellungnahmen geführt. Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass diese zweimalige Senkung der Umsatzsteuersätze innerhalb von 6 Monaten zu erheblichen Belastungen bei den Unternehmen und ihren Beratern führt und in vielen Fällen nicht realisierbar ist. Hinzu kommt, dass das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz erst am 29.06.2020 durch den Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden wird (siehe Pressemitteilung des Bundesrats vom 19.06.2020).

Es gibt aber auch viel Zustimmung zur Senkung der Umsatzsteuersätze als Mittel zur Ankurbelung der Konjunktur. Zur dringend erforderlichen  Vereinfachung der Durchführung werden zugleich von den Berufsvertretungen sowie den großen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Vorschläge zur praktischen Durchführung vorgelegt. Das Ziel der Gesetzesvorlage, die Umsatzsteuersätze zu senken, wird hierdurch unterstützt und gleichzeitig wird bei den Unternehmen ein erheblicher und unnötiger Aufwand vermieden.

Der LSWB hat in dem Praxisticker Nr. 680 umfangreiche Informationen und Materialen veröffentlicht, die zusammen mit der Gesetzesvorlage wohl einen vollständigen Überblick ermöglichen. Dafür gebührt dem LSWB besonderer Dank und hohe Anerkennung. Nachfolgend werden die Einzelheiten zur Senkung der Umsatzsteuersätze besprochen.

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