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Umsatzsteuer beim Verkauf von Lebensversicherungen auf dem Zweitmarkt

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein Schreiben vom 17.06.2020 "Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt als Umsatz mit Forderungen nach §  4 Nr.  8 Buchstabe  c UStG;  BFH-Urteil vom 5.  September 2019, V  R  57/17" veröffentlicht.

Der Umsatzsteueranwendungserlass wurde in Abschnitt 4.8.4. geändert:

"1. Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:
„(3)   Zur Steuerbefreiung bei  der Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem  Zweitmarkt  vgl. BFH-Urteil vom  5. 9. 2019, V  R 57/17,  BStBl  2020 II
 S.  XXX.“

2. Die bisherigen Absätze 3 bis 6 werden die neuen Absätze 4 bis 7."

Zur Anwendung siehe nachfolgenden Link.

Das BMF hat das Schreiben vom 17.06.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke! 

COLLEGA-Wochen-Ticker 26/2020
22.06.2020

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