Umsatzsteuer beim Verkauf von Lebensversicherungen auf dem Zweitmarkt
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein Schreiben vom 17.06.2020 "Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt als Umsatz mit Forderungen nach § 4 Nr. 8 Buchstabe c UStG; BFH-Urteil vom 5. September 2019, V R 57/17" veröffentlicht.
Der Umsatzsteueranwendungserlass wurde in Abschnitt 4.8.4. geändert:
"1. Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:
„(3) Zur Steuerbefreiung bei der Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt vgl. BFH-Urteil vom 5. 9. 2019, V R 57/17, BStBl 2020 II
S. XXX.“
2. Die bisherigen Absätze 3 bis 6 werden die neuen Absätze 4 bis 7."
Zur Anwendung siehe nachfolgenden Link.
Das BMF hat das Schreiben vom 17.06.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 26/2020
22.06.2020
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