Ausgangsvermerke aus dem EU-Ausland Umsatzsteuerbefreiung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19.06.2015 ein Schreiben "Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe a, § 6 UStG); Anerkennung von Ausgangsvermerken aus dem europäischen Ausland" veröffentlicht.
Durch das Schreiben wir der Umsatzsteueranwendungserlass geändert.
Das BMF hat das Schreiben vom 19.06.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 27/2015
29.06.2015
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