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 der guten Ideen

Ausgangsvermerke aus dem EU-Ausland Umsatzsteuerbefreiung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19.06.2015 ein Schreiben "Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe a, § 6 UStG); Anerkennung von Ausgangsvermerken aus dem europäischen Ausland" veröffentlicht.

Durch das Schreiben wir der Umsatzsteueranwendungserlass geändert.

Das BMF hat das Schreiben vom 19.06.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke! 

COLLEGA-Wochen-Ticker 27/2015
29.06.2015

Hier können Sie den COLLEGA-Wochen-Ticker kostenfrei und jederzeit widerruflich Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.