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Bankenstreit kein BGH-Urteil

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 101/2015 vom 19.06.2015 darauf hin, dass die Revision in der Streitsache um Rückzahlung von Zinsen und Bankgebühren (Aktenzeichen XI ZR 154/14) zurück genommen wurde.

Der Streit ging darum, ob die Bank ihren Kunden ordnungsgemäß über ein Widerrufsrecht belehrt hatte. Sofern der Kunde nicht ordnungsgemäß belehrt worden und die Widerrufsfrist nicht angelaufen sei, sollte entschieden werden, ob das Widerrufsrecht zumindest verwirkt ist.

Die Rücknahme der Revision dürfte ihre Ursache darin haben, dass die Parteien sich außergerichtlich geeinigt haben und die Bank damit eine für sie negative Entscheidung vermieden hat.

Der BGH hat die Prozesshintergründe in seiner Pressemitteilung 76/2015 vom 05.05.2015 dargelegt.

Die Rücknahme der Revision ergibt sich aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 101/2015 vom 19.06.2015. Link Homepage Bundesgerichtshof

COLLEGA-Wochen-Ticker 27/2015
29.06.2015

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