Kindergeld-Kontrolle ab 2016
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt am 05.06.2015 mit, dass es ab 01.01.2016 ein verbindliches IT-Verfahren einführen wird, mit dem ungerechtfertigte Kindergeldzahlungen verhindert werden sollen.
"Im Kontrollverfahren muss jede Familienkasse die Zuständigkeit für die von ihr bearbeiteten Kindergeldfälle unter Angabe der IdNr der Kinder an die IdNr-Datenbank des BZSt elektronisch melden."
Das BZSt hat das Schreiben vom 05.06.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundeszentralamt für Steuern
COLLEGA-Wochen-Ticker 27/2015
29.06.2015
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