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Urlausabgeltung - keine Kürzung wegen Elternzeit

Das Bundesarbeitsgericht (BGA) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 31/2015 vom 19.05.2015 auf sein Urteil vom 19. Mai 2015 (Aktenzeichen 9 AZR 725/13) hin. Danach ist die nach Beendigung eine Beschäftigung zu zahlende Urlaubsabgeltung nicht aufgrund der Elternzeit zu kürzen.

Die Entscheidung beruht darauf, dass der Bundesarbeitsgericht die sogenannte Surrogatstheorie aufgegeben hat und den Anspruch auf Urlaubsabgeltung nunmehr als Geldanspruch betrachtet. Daher komme die Regelung nicht zur Anwendung, dass der Urlaubsanspruch für jeden Monat der Elternzeit um ein Zwölftel gekürzt werden kann (§ 17 Absatz 1 Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit - BEEG).

Das BAG hat die Pressemitteilung Nr. 30/2015 vom 13.05.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesarbeitsgericht

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke! 

COLLEGA-Wochen-Ticker 27/2015
29.06.2015

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