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Doppelte Gebühren bei doppelter Anfrage

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 44/2016 vom 24.06.2016 auf sein Urteil vom 09.03.2016 (Aktenzeichen I R 66/14) hin. Danach muss die volle Auskunftsgebühr zweimal entrichtet werden, wenn Organträger und Organtochter zum gleichen Sachverhalt eine verbindliche Auskunft beantragen.

Zitat aus der Pressemittielung 44/2016 des BFH:
"Der BFH hat die hiergegen von der AG erhobene Klage abgewiesen. Er hält die doppelte Gebührenerhebung für gerechtfertigt, weil das Gesetz die Gebühr typisierend an den jeweiligen Antrag knüpft. Es bestehen keine weitergehenden Sonderregelungen, aus denen sich ein Entfallen des Gebührenanspruchs für einen Fall der vorliegenden Art ergibt."

Der Bundesfinanzhof hat die Pressemitteilung 44/2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 27/2016
04.07.2016

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