Elektroauto Kaufprämie
Die Bundesregierung teilt mit, dass ab 2. Juli die Anträge für eine Kaufprämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden können. Die Förderrichtlinie gilt rückwirkend ab dem 18. Mai 2016.
Zitate aus der Mitteilung der Bundesregierung:
"Die Kaufprämie für Elektroautos startet am 2. Juli. Dann tritt die entsprechende Förderrichtlinie in Kraft. Sie gilt rückwirkend ab dem 18. Mai 2016. Käufer von Elektroautos erhalten als Prämie 4.000 Euro für rein elektrische Fahrzeuge und 3.000 Euro für Plug-in-Hybride. Bund und Industrie tragen den Zuschuss jeweils zur Hälfte.
Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Es wird den Bonus auszahlen. Die Anträge können online beim Bafa gestellt werden. Das Amt vergibt die Förderung solange bis die Bundesmittel von 600 Millionen Euro aufgebraucht sind. Das Programm läuft spätestens 2019 aus.
Mehr steuerliche Förderung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für weitere steuerliche Entlastungen für die Nutzer von Elektrofahrzeuge befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren."
Die Bundesregierung hat die Mitteilung über die Neuregelungen auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesregierung
COLLEGA-Wochen-Ticker 27/2016
04.07.2016