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Gebrauchtwagenkauf: Lange Standzeit vor Erstzulassung kein Sachmangel

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 109/2016 vom 29.06.2016 auf sein Urteil vom 29.06.2016 (Aktenzeichen VIII ZR 191/15) hin. Danach ist eine Standzeit von mehr als 19 Monaten vor der Erstzulassung bei einem Gebrauchtwagen kein Sachmangel.

Der BGH weist in seiner Pressmitteilung auf den Unterschied zwischen Neu- und Gebrauchtwagen hin. Zitat aus der Pressemitteilung 109/2016 des BGH:
"Zwar hat der Senat für den Kauf von Neu- oder Jahreswagen bereits entschieden, dass ein Autokäufer in diesen Fällen eine zwölf Monate nicht überschreitende Standzeit vor der Erstzulassung erwarten darf. Denn dem durch die Standzeit voranschreitenden Alterungsprozess kommt bei neuen Fahrzeugen oder zumindest "jungen Gebrauchtwagen" besonderes wirtschaftliches Gewicht zu. Vergleichbare allgemein gültige Aussagen lassen sich bei sonstigen Gebrauchtwagen jedoch nicht treffen."

Der Bundesgerichtshof hat die Pressemitteilung 109/2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof

COLLEGA-Wochen-Ticker 27/2016
04.07.2016

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