Unwetter Mai/Juni 2016 - steuerliche Maßnahmen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 28.06.2016 "Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Unwetterlage von Ende Mai/Anfang Juni 2016 in Deutschland" verkündet.
Die Regelungen umfassen insbesondere die Behandlung von Zuwendungen und Spenden, die Lohnsteuer bei Unterstützungen an Arbeitnehmer, Arbeitslohnspenden und die Behandlung von außergewöhnlichen Belastungen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat das Schreiben vom 28.06.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 27/2016
04.07.2016