Eilantrag gegen Maskenpflicht abgelehnt
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 27.06.2020 (Aktenzeichen 1 BvQ 74/20) einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht abgelehnt.
Zitat aus den Gründen der Entscheidung des BVerfG vom 27.06.2020:
"Es ist auch in Ansehung des Umstands, dass sich die Versammlung gerade auch gegen bestehende Verpflichtungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum richten soll, nicht erkennbar, dass die streitige Auflage den Demonstrationserfolg in einer einen schweren Nachteil im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG bewirkenden Weise gefährdet."
Das BVerG hat den Beschluss vom 27.06.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesverfassungsgericht
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 27/2020
29.06.2020
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