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Halbe Entfernungspauschale bei Rückkehr an einem Folgetag

Der Bundesfinanzhof wiest in seiner Pressemitteilung 026/2020 vom 12.06.2020 auf sein Urteil vom 12.02.2020 (Aktenzeichen VI R 42/17) hin. Danach kann nur die halbe Entfernungspauschale zum Werbungskostenabzug angesetzt werden, wenn eine Arbeitnehmer an einem Arbeitstag nur eine Hin- oder Rückfahrt durchführt. 

Das Wort "Entfernungspauschale" ist also nur teilweise richtig.

Der BFH hat die Pressemitteilung 026/2020 vom 12.06.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

COLLEGA-Wochen-Ticker 27/2020
29.06.2020

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