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 der guten Ideen

1. Registrierkasse - worauf man achten sollte 2. elektronisches Meldeverfahren fehlt noch

Anzeige Der Deubner Verlag bietet eine Mandanten-Information "Darauf müssen Sie beim Kassenkauf unbedingt achten (inkl. Checkliste)" an.

Änderungen wie Außerbetriebnahme oder Neuanschaffungen sollten innerhalb Monatsfrist beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Es war vereinbart worden, dass dies aber erst ab Verfügbarkeit einer elektronischen Meldeverfahrens erfolgen müsse. Ein solches Meldeverfahren ist noch nicht vorhanden. 

 

Im Hinblick auf die am 30.09.2020 auslaufenden Fristen bietet es sich gegebenenfalls an, Mandanten nochmals auf die bestehenden Regelungen hinzuweisen.

Weitere Informationen zu der Mandanten-Information befinden sich auf der Website des Deubner Verlags. Link Homepage Deubner Verlag

COLLEGA-Wochen-Ticker 27/2020
29.06.2020

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