Besteuerung von Zinsen auf Rentennachzahlungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 04.07.2016 verfügt, dass die Zinsen aus Rentennachzahlungen Einkünfte aus Kapitalvermögen sind.
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 29.06.2016:
"Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Rz. 196 des BMF-Schreibens vom 19. August 2013 (BStBl I S. 1087), geändert durch das BMF-Schreiben vom 10. Januar 2014 (BStBl I S. 70) wie folgt geändert:
„196 Zu den Leistungen i. S. d. § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG gehören auch Zusatzleistungen und andere Leistungen. Dazu zählen nicht Zinsen auf Rentennachzahlungen. Diese gehören gemäß § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (BFH vom 9. Juni 2015, VIII R 18/12).“"
Das BMF hat das Schreiben vom 29.06.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 28/2016
11.07.2016