Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Gleitende Generationennachfolge vom BFH erneut zugelassen

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 48/2016 vom 06.07.2016 auf sein Urteil vom 12.05.2016 (Aktenzeichen IV R 12/15) hin. Danach kann die Aufdeckung stiller Reserven bei einer sogenannten gleitenden Generationennachfolge durch die teilweise Übertragung von Mitunternehmeranteilen steuerneutral erfolgen.

Zitat aus der Pressemitteilung 48/2016 vom 06.07.2016 des BFH:
"Der Bundesfinanzhof (BFH) hält an seiner Rechtsprechung fest, die bei einer sog. gleitenden Generationennachfolge die teilweise Übertragung Mitunternehmeranteilen steuerneutral ermöglicht und damit die Aufdeckung stiller Reserven vermeidet. Dabei wendet sich der BFH in seinem Urteil vom 12. Mai 2016 IV R 12/15 ausdrücklich gegen einen Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung."

Der BFH hat die Pressemitteilung 48/2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

COLLEGA-Wochen-Ticker 28/2016
11.07.2016

Kanzleiverwaltung für Steuerberater

Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte