Keine Grunderwerbsteuer für Ausbaukosten
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf weist in seiner Pressemitteilung vom Juli 2016 auf sein Urteil vom 27.04.2016 (Aktenzeichen 7 K 1532/15 GE) hin. In dem entschiedenen Fall wurde die Grunderwerbsteuer für die Anschaffungskosten des Grund und Bodens und des Rohbaus festgesetzt, aber nicht für die Ausbaukosten.
Entscheidend war in dem Fall, dass zum Zeitpunkt der notatiellen Beurkundung des Kaufvertrags noch keinerlei Angebote der Handwerker für den Ausbau des Gebäudes vorlagen.
Das FG Düsseldorf hat das Urteil vom 27.04.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage FinanzgerichtDüsseldorf
COLLEGA-Wochen-Ticker 28/2016
11.07.2016