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Mindestlohn Bescheinigung durch Steuerberater

Die Bundessteuerberaterkammer weist in ihrer Pressemitteilung 14/2015 vom 09.07.2015 darauf hin, dass Steuerberater die Einhaltung des Mindestlohngesetzes bescheinigen dürfen.

Aus der Pressemitteilung: "Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) haften Auftraggeber, die Subunternehmer einschalten, für Zahlung des Mindestlohns an die Arbeitnehmer des Subunternehmers wie ein Bürge. Daher werden einige Steuerberater von ihren Mandanten gebeten, zu bescheinigen, dass diese die Vorschriften des Mindestlohngesetzes eingehalten haben. Steuerberater sind im Hinblick auf die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zur Erstellung dieser Bescheinigungen befugt. Da es sich um eine Nebenleistung zur Lohn- und Gehaltsbuchführung handelt, stellt die Erstellung der Bescheinigung eine zulässige Rechtsdienstleistung dar."

Die Bundessteuerberaterkammer hat die Pressemitteilung 14/2015 vom 09.07.2015 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundessteuerberaterkammer

Außerdem hat die Bundessteuerberaterkammer auf ihre Homepage eine Formulierung für die zu erteilende Bescheinigung veröffentlicht. Link Homepage Bundessteuerberaterkammer/Bescheinigung/Mindestlohn 

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 29/2015
13.07.2015

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