Mindestlohn Regelungen überarbeiten
Die Bundessteuerberaterkammer begrüßt in ihrer Pressemitteilung 10/2015 vom 03.07.2015 die Ankündigung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, einzelne Regelungen des seit dem 1. Januar 2015 gültigen Mindestlohnes zu überarbeiten und praxisbezogener auszugestalten.
Selten hat eine Neuregelung unseren Berufsstand und unsere Mandanten so belastet wie das Mindestlohngesetz. Es ist sehr zu begrüßen, dass dieses Bürokratiemonster überarbeitet werden soll.
Die Bundessteuerberaterkammer hat die Pressemitteilung 10/2015 vom 03.07.2015 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundessteuerberaterkammer
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 29/2015
13.07.2015
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