Schatten durch Bäume des Nachbarn
Der Bundesgerichtshof weist in seiner Pressemitteilung 116/2015 vom 10.07.2015 auf sein Urteil vom 10.07.2015 (Aktenzeichen V ZR 229/14) hin. Danach muss eine Verschattung eines Grundstücks durch Bäume des Nachbarn geduldet werden, wenn der nach dem jeweiligen Landesrecht vorgeschriebene Abstand eingehalten wird.
Nach dem Urteil des BGH setzt ein Beseitigungsanspruch voraus, dass ein Grundstückseigentümer "wegen der Höhe der Bäume ungewöhnlich schweren und nicht mehr hinzunehmenden Nachteilen ausgesetzt" ist. Das war im Urteilsfall schon allen deswegen nicht gegeben, weil die vorgeschriebenen Abstandsflächen um mehr als das Doppele überschritten wurden.
Der BGH hat die Pressemitteilung 116/2015 vom 10.07.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
COLLEGA-Wochen-Ticker 29/2015
13.07.2015
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