Wohungseigentumsrecht Laden nicht als Gaststätte nutzen
Der Bundesgerichtshof weist in seiner Pressemitteilung 115/2015 vom 10.07.2015 auf sein Urteil vom 10.07.2015 (Aktenzeichen ZR 169/14) hin. Danach kann die Nutzung eines in der Teilungserklärung als "Laden" ausgewiesenen Teileigentums als Gaststätte unzulässig sein.
Nach dem Urteil des BGH ist es entscheidend, dass die "anderweitige Nutzung die übrigen Wohnungseigentümer nicht über das Maß hinaus beeinträchtigt, das bei einer Nutzung zu dem vereinbarten Zweck typischerweise zu erwarten ist."
Der BGH hat die Pressemitteilung 115/2015 vom 10.07.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
COLLEGA-Wochen-Ticker 29/2015
13.07.2015
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