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Aktualisierung der Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Das Bundesministerium die Finanzen (BMF) hat sein Schreiben vom 19.06.2020 veröffentlicht: "Anwendung des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe a EStG bei Beiträgen an berufsständische Versorgungseinrichtungen; Aktualisierung der Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen"


Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 19.06.2020:
"Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder übersende ich die aktualisierte Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe a EStG erbringen.
Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass es für die Frage des Vorliegens von Beiträgen im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe a EStG nicht darauf ankommt, in welchem Land der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat."
 

Das BMF das Schreiben vom 19.06.2020 mit der Liste der berufsständischen Versorgungswerke auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

COLLEGA-Wochen-Ticker 29/2020
13.07.2020

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