Das Bayerische Staatsministerium für Finanzen und für Heimat teilt in seiner Pressemitteilung 117 vom 10.07.2020 mit (Auszug): "Die Ministerien aus Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Hamburg haben den zeitlichen Aufschub am heutigen Tag mit eigenen Erlassen möglich gemacht. Danach werden die Finanzverwaltungen der vier Länder Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn - die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt (und in einigen Ländern gilt zusätzlich: den Einbau verbindlich in Auftrag gegeben hat) oder - der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist."
Das Finanzministerium Niedersachsen hat am 10.07.2020 eine Mitteilung mit dem sachlich gleichen Inhalt veröffentlicht.
Weiterlesen … TSE Meldung: Frist in Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und NRW bis 31.03.2021 verlängert