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Frist für Meldungen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz verlängert

Das Bundesministerium die Finanzen (BMF) hat am 01.07.2020 dieses Schreiben veröffentlicht: "Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz - FKAustG; Bekanntmachung einer finalen Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 31. Dezember 2020."

Zitat aus dem BMF Schreiben vom 01.07.2020:
"Dem BZSt sind hierfür von den meldenden Finanzinstituten die Finanzkontendaten zu den meldepflichtigen Konten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch im Wege der Datenfernübertragung zum 31. Juli 2020 zu übermitteln (§ 27 Absatz 2 FKAustG).
Angesichts des aufgrund der COVID-19-Pandemie verschobenen Austauschzeitpunkts im Sinne des § 27 Absatz 1 FKAustG für den Meldezeitraum 2019 auf den 31. Dezember 2020 ist eine Übermittlung gemäß § 27Absatz 2 FKAustG an das BZSt bis zum 31.  Oktober 2020 nicht zu beanstanden."

Das BMF hat das Schreiben vom 01.07.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 29/2020
13.07.2020

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