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 der guten Ideen

Frist für Zuordnungswahlrecht für eine Photovoltaikanlage beachten

Das Zuordnungswahlrecht, ob eine Photovoltaikanlage insgesamt dem Unternehmen, insgesamt dem nichtunternehmerischen Bereich oder nur teilweise dem Unternehmen zugeordnet wird, ist für die Besteuerung und insbesondere für den Vorsteuerabzug von Bedeutung. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 12.09.2018 (Aktenzeichen 14 K 1538/17), das Bezug nimmt auf die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) muss die Zuordnungsentscheidung spätestens bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist der Steuererklärung erfolgen. 

Die Entscheidung des FG Württemberg vom 12.09.2018 ist zwar nicht rechtskräftig, die Revision ist beim BFH unter dem Aktenzeichen XI R 7/19 anhängig.

Dennoch empfiehlt es sich, den Termin zur Abgabe der Steuererklärung 2019 zu beachten.

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke! 

COLLEGA-Wochen-Ticker 29/2020
13.07.2020

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