Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weist in seiner Pressemitteilung 55/2015 vom 17.07.2015 auf seinen Beschluss vom 23.06.2015 (Akteneichen 1 BvL 13/11, 1 BvL 14/11) hin, nach dem die Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig ist.
Die Regelung "führt jedoch zu einer erheblichen und sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung gegenüber dem Regelbemessungsmaßstab, der an die Gegenleistung des Erwerbsvorgangs anknüpft. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2016 rückwirkend zum 1. Januar 2009 eine Neuregelung zu treffen. Bis zum 31. Dezember 2008 ist die Vorschrift weiter anwendbar." (Zitat aus der Pressemitteilung 55/2015 des BVerfG).
Man muss prüfen, ob auf der Vorschrift basierende Grunderwerbsteuerbescheide, die nach dem 31.12.2008 ergangen sind, offen gehalten werden sollen.
Das BVerfG hat die Pressemitteilung 55/2015 vom 17.07.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesverfassungsgericht
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 30/2015
20.07.2015
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