Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Herstellung von Raubkopien

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) weist in seiner Pressemitteilung 36/2015 vom 16.07.2015 auf Urteil vom 16.07.2015 (Aktenzeichen 2 AZR 85/15) hin, nach dem die Herstellung von privaten Kopien unter Verwendung des dienstlichen Computers ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sein kann.

Es handelt sich zwar um einen ungewöhnlichen Fall. Der Angestellte einer Justizbehörde hatte in mehr als 1.000 Fällen auf DVD's und DC's Daten, im Wesentlichen aus Raunkopien, gespeichert und seinen Kollegen zur Verfügung gestellt. Das Bundesarbeitsgericht sah die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses als wirksam an.

Es ist wohl davon auszugehen, dass diese Rechtsprechung auch für unerlaubte und missbräuchliche Nutzung betrieblicher EDV-Geräte in anderen (kleineren) Fällen verbindlich ist.

Das BAG hat die Pressemitteilung 36/2015 vom 16.07.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesarbeitsgericht

COLLEGA-Wochen-Ticker 30/2015
20.07.2015

Hier können Sie den COLLEGA-Wochen-Ticker kostenfrei und jederzeit widerruflich Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.