Steuerberater-Vergütungsverordnung
Die Änderung der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl) 2016 Teil I Seite 1721 veröffentlicht.
Die Änderungen sind formeller und matereiller Art.
Die wesentlichen formellen Änderungen sind:
Der Anwendungsbereich wurde eingeschränkt. Die StBVV gilt künftig nur für Steuerberater mit Sitz im Inland und für im Inland ausgeübte berufliche Tätigkeiten.
In § 1 Abs. 1 StBVV wurde ein Satz 2 eingefügt: "Dies gilt für die Höhe der Vergütung nur, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde."
Die nun ausdrücklich zugelassenen Abweichungen von der StBVV bedürfen der Textform (§ 4 StBVV). Künftig können Honorarvereinbarungen also auch per E-Mail geschlossen werden.
Nach § 4 Abs. 3 darf in außergerichtlichen Vereinbarungen künftig auch eine niedrigere Gebühr vereinbart werden.
Wichtig ist, dass der Steuerberater seine Mandanten in Textform darauf hinweisen muss, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden kann (§ 4 Abs. 4 StBVV).
Die Vereinbarungen mit den Mandanten müssen entsprechend angepasst werden.
Es wurden die Werte der Tabelle D Teil a (landwirtschaftliche Tabelle Betriebsfläche) verändert.
Leseversion Link zum Bundesgesetzblatt
COLLEGA-Wochen-Ticker 30/2016
25.07.2016