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 der guten Ideen

Wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe befreiter Körperschaften

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in seinem Schreiben vom 21.07.2016 auf "Auslegungsfragen zu § 20 Abs.1 Nr. 10 Buchstabe b Satz 4 EStG; Gewinne steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe der von der Körperschafsteuer befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen" hin.

Das BMF hat das Schreiben vom 21.07.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 30/2016
25.07.2016

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