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BFH bestätigt das neue Reisekostenrecht

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 43 vom 18.07.2019 auf mehrere Urteile zum Reisekostenrecht hin. Der bisherige Begriff "regelmäßige Arbeitsstätte" wird durch den Begriff "erste Tätigkeitsstätte" ersetzt.   

Zitat aus der Pressemitteilung Nr. 43 des BFH vom 18.07.2019:
"Urteil vom 4.4.2019 VI R 27/17
Das steuerliche Reisekostenrecht, das seit dem Jahr 2014 den Werbungskostenabzug für nicht ortsfest eingesetzte Arbeitnehmer und Beamte - wie z.B. Streifenpolizisten - einschränkt, ist verfassungsgemäß, wie der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 4. April 2019 VI R 27/17 entschieden hat. Zeitgleich hat der BFH vier weitere Urteile veröffentlicht, die die Folgen der geänderten Rechtslage für andere Berufsgruppen - wie etwa Piloten, Luftsicherheitskontrollkräfte oder befristet Beschäftigte - verdeutlichen (Urteile vom 10. April 2019 VI R 6/17, vom 11. April 2019 VI R 36/16, vom 11. April 2019 VI R 40/16 und vom 11. April 2019 VI R 12/17)."

Der BFH hat die Pressemitteilung Nr. 43 vom 18.07.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof 

COLLEGA-Wochen-Ticker 30/2019
22.07.2019

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