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Dieselverfahren-Schadensersatz-Urteile

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat am 18.07.2019 eine Pressemitteilung  "Urteile in „Dieselverfahren“ – Schadensersatzpflicht der Volkswagen AG wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung festgestellt – kaufvertragliche Ansprüche gegen Händler verjährt; in zwei weiteren Verfahren (3,0 Liter Motor der Audi AG) Verkündungstermin bestimmt" veröffentlicht.  

Zitate aus der Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 18.07.2019:
"1. Schadensersatzpflicht der Volkswagen AG wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung festgestellt – kaufvertragliche Ansprüche gegen Händler verjährt
....."

"2. Verkündungstermin in zwei Verfahren betreffend 3,0 Liter Motor bestimmt
In den Berufungsverfahren 17 U 257/18 und 17 U 294/18 wurde nach mündlicher Verhandlung am 2.Juli 2019 Verkündungstermin auf den 22. August 2019 bestimmt
....."

Das OLG Karlsruhe hat die Pressemitteilung vom 18.07.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage OLG Karlsruhe 

COLLEGA-Wochen-Ticker 30/2019
22.07.2019

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