GoBD neu gefasst
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11.07.2019 die Neufassung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht.
Die Neufassung tritt an Stelle der GoBD vom 14.11.2014.
Zitat aus den GoBD vom 11.07.2019 (Randziffer 183):
"Dieses BMF-Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 14. November 2014 - IV A 4 - S 0316/13/10003 -, BStBl I S. 1450). Es ist auf Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen. Es wird nicht beanstandet, wenn der Steuerpflichtige die Grundsätze dieses Schreibens auf Besteuerungszeit-räume anwendet, die vor dem 1. Januar 2020 enden."
COLLEGA-Wochen-Ticker wird in Kürze ausführlich zu dem neuen Schreiben Stellung nehmen.
Das BMF hat die neuen GoBD vom 11.07.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 30/2019
22.07.2019
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