Anwendungsfragen des § 2b UStG
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 09.07.2020 ein Schreiben "Anwendungsfragen des § 2b UStG " veröffentlicht.
Aufgrund des Schreibens wird der Umsatzsteueranwendungserlass geändert.
Das BMF hat das Schreiben vom 09.07.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 30-31/2020
20.07.2020
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