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 der guten Ideen

Elektronische Rechnung ab November 2020 Pflicht?

Die Deutsche Handwerkerzeitung hat am 16.07.2020 einen Artikel "XRechnung und ZUGFeRD: Zwei Formate für die E-Rechnung im Vergleich" veröffentlicht. Neben einer recht interessanten Schilderung wird darauf verwiesen: "In Deutschland werden die Vorgaben der Richtlinie mit dem sogenannten E-Rechnungsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Aus diesem Grund akzeptiert der Bund ab dem 27. November nur noch elektronische Rechnungen."

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Rechtfertigt keine Kasse zu führen 5% Zuschätzung?

Das Finanzgericht (FG) Hamburg hat in einem Beschluss vom 28.02.2020 (Aktenzeichen 2 V 129/19) den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung im Wesentlichen abgelehnt. Ein Nutzfahrzeughändler hatte kein Kassenbuch geführt. Im Wesentlichen haben Kunden durch Banküberweisungen bezahlt, vereinzelt seien Barzahlungen durch die  Kunden vorgekommen. Die bar vereinnahmten Beträge habe er sofort privat entnommen. Da er somit keine Kasse gehabt habe, habe er auch kein Kassenbuch geführt. Das Finanzamt (FA) hat den Umsatz durch Zuschätzung um 5% erhöht. Dem hat das Finanzgericht zugestimmt. Allerdings hat des entgegen der Handhabung durch das Finanzamt die Zuschätzung auf den steuerpflichtigen Teil des Umsatzes beschränkt und auf den steuerfreien Teil des Umsatzes aufgehoben. 

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Gewerblicher Grundstückshandel

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nummer 028/2020 vom 16.07.2020 auf sein Urteil vom 15.01.2020 (Aktenzeichen X R 18,19/18) hin. Danach kann eine umfangreiche Baumaßnahme an einer bisher langjährig privat vermieteten Immobilie dazu führen, dass diese einem Betriebsvermögen zuzuordnen ist.

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Steuerberaterkammer Neuwahl: Wahlvorschläge einsenden

Die Steuerberaterkammer München hat am 16.07.2020 die Liste für Wahlvorschläge für die Vorstandswahl am 11.09.2020 versandt.

Elf Mitglieder von COLLEGA e.V. kandidieren für dieses Ehrenamt.

COLLEGA e.V. unterstützt seine Mitglieder durch die Herausgabe einer Empfehlungsliste. Download der Empfehlungsliste

Wir bitten Sie, unsere Mitglieder beim Ausfüllen der Wahlvorschlagsliste zu berücksichtigen. Bei der eigentliche Wahl können nur Kolleginnen und Kollegen berücksichtigt werden, die als Kandidaten vorgeschlagen wurden. Die Wahlvorschläge werden nur berücksichtigt, wenn sie bis zum 11.08.2020, 17:00 Uhr in der Kammergeschäftsstelle eingegangen sind.

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