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Einfuhrumsatzsteuer Zeitpunkt der Lieferung

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 16.07.2020 ein Schreiben "Vorsteuerabzug bei der Einfuhrumsatzsteuer,  Einfuhr für das Unternehmen; Zeitpunkt der Lieferung" veröffentlicht.

 Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 08.07.2020:
"Aus der Praxis wurde die Frage gestellt, ob sich der Zeitpunkt der Lieferung für Zwecke des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 1 S.1 Nr. 2 UStG (Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für das Unternehmen eingeführt worden sind) nach § 3 Abs. 6 bis 8 UStG (umsatzsteuerliche Ortsbestimmung) oder nach dem Zivilrecht (z. B. Incoterms) bestimmt."

Das BMF hat das Schreiben vom 16.07.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 30-31/2020
20
.07.2020

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