Gewerblicher Grundstückshandel
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nummer 028/2020 vom 16.07.2020 auf sein Urteil vom 15.01.2020 (Aktenzeichen X R 18,19/18) hin. Danach kann eine umfangreiche Baumaßnahme an einer bisher langjährig privat vermieteten Immobilie dazu führen, dass diese einem Betriebsvermögen zuzuordnen ist.
Zitat aus der Pressemitteilung des BFH vom 16.07.2020:
"Umfangreiche Bau- und Erweiterungsmaßnahmen, die der Steuerpflichtige bei bevorstehender Veräußerung an einer langjährig privat vermieteten Immobilie vornimmt, können dazu führen, dass das Grundstück einem gewerblichen Betriebsvermögen zuzuordnen ist. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 15.01.2020 - X R 18, 19/18 entschieden."
Der BFH hat die Pressemitteilung 028/2020 vom 16.07.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
COLLEGA-Wochen-Ticker 30-31/2020
20.07.2020
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