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 der guten Ideen

Änderung Anwendungserlass AO

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 22.07.2015 eine Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) bekannt gemacht.

Die Änderungen haben Bedeutung insbesondere:

Das Formular für Steuerabtretungen wurde geändert, bis 31.12.2015 kann das bisher gültige Formular weiter verwendet werden.

Telefax ist kein "elektronisches Dokument".

Bekanntgabe von Verwaltungsakten.

Ein mündlicher Verwaltungsakt ist gegebenenfalls schriftlich zu bestätigen.

Mit Telefax übermittelter Verwaltungsakt wird erst mit Ausdruck wirksam.

Nichtigkeit des Verwaltungsakts und Wirkung auf Folgebescheide.

Anlaufhemmung.

Grundlagenbescheid.

Das Schreiben umfass 13 Seiten. Man sollte es beachten.

Das BMF hat das Schreiben zur Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 31/2015
27.07.2015

Hier können Sie den COLLEGA-Wochen-Ticker kostenfrei und jederzeit widerruflich Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.