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 der guten Ideen

Buchpreisbindung Gutscheinaktion bei Ankauf von Büchern

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemittelung 125/2015 auf sein Urteil vom 23.07.2015 (Aktenzeichen I ZR 83/14) hin. Danach verstößt ein Händler gegen die Buchpreisbindung, wenn er beim Ankauf gebrauchter Bücher Gutscheine ausgibt, die ohne weitere Gegenleistung bei Erwerb neuer Bücher eingelöst werden können.

Bei dem Sachverhalt handelt es sich um eine Werbeaktion zum Jahresende 2011/2012. Das Urteil zeigt in einem weiteren Fall, dass eine derartige Umgehung der Buchpreisbindung einen Wettbewerbsverstoß darstellt.

Der BGH hat die Pressemitteilung 125/2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesgerichtshof.

COLLEGA-Wochen-Ticker 31/2015
27.07.2015

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