Kosten für Abschiedsfeier abzugsfähig
Das Finanzgericht (FG) Münster weist in seiner Pressemitteilung Nr. 8 vom 15.07.2015 auf sein Urteil vom 29.05.2015 (Aktenzeichen 4 K 3236/12) hin. Danach sind die Kosten für eine Abschiedsfeier steuerlich abzugsfähig.
Kollegen, Kunden, Lieferanten, Verbands- und Behördenvertreter sowie Experten aus Wissenschaft und Forschung wurden zu einem Abendessen in ein Hotelrestaurant eingeladen. Es waren etwa 100 Personen, die Kosten betrugen etwas 5.000 €. Anlass war das Ausscheiden eines leitenden Angestellten aus einem Unternehmen. Private Freunde und Angehörige waren nicht eingeladen.
Das FG Münster hat die Pressemitteilung auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage FG-Muenster
COLLEGA-Wochen-Ticker 31/2015
27.07.2015
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