Alterseinkünftegesetz verstößt nicht gegen Verfassung
Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung 52/2016 vom 27.07.2016 auf sein Urteil vom 06.04.2016 (Aktenzeichen X R 2/15) hin. Danach ist das Alterseinkünftegesetz verfassungsgemäß.
Der BFH hat die Pressemitteilung 52/2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
COLLEGA-Wochen-Ticker 31/2016
01.08.2016